Unterbecken: Bei folgenden Häusern werden während der Bauphasen zulässige Lärmgrenzen überschritten:
– Am Anger 3, Engelshütt
– Neukirchener Straße 7 und 8, Buchetbühl
– Vorderschmelz 4 und 5, Vorderschmelz
Durch besseren Maschineneinsatz oder eine Schallschutzmauer (übergangsweise) und in letzter Instanz durch neue Fenster (auf unsere Kosten) wird der Lärm unterhalb des Grenzbereichs gebracht.
Unterbecken: Die Dammhöhe ist je nach Position unterschiedlich, weil die vorhandene Umgebung bereits eine natürliche Höhendiff erenz aufweist. Die maximale Überdeckung beträgt 15 Meter.