Die Becken stehen auf Privatgrundstücke. Zwischen den Betreibern und Eigentümern gibt es Vereinbarungen für einen eventuellen Rückbau innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre. Sollte diese Fragestellung nach den ersten 10 Betriebsjahren vorliegen, müssen die Eigentümer die Entscheidung treffen, ob sie die Becken wieder verfüllen oder sie als Wasserbecken bestehen lassen. Die Kosten für eine Verfüllung sind vertretbar und über die erzielten Pachteinnahmen der ersten 10 Betriebsjahre finanzierbar.