Die Gemeinde wird während der Bauphase und der Betriebsphase Gewerbesteuereinnahmen verbuchen können:

Bauphase:

Während der Bauphase sind die Gewerbesteuereinnahmen abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter der beteiligten Unternehmen und der vor Ort tätigen Mitarbeiter. Die Grundlage für die Gewerbesteuerzahlung der Baufirma (VISPIRON und ihrer Lieferanten, die länger als 6 Monate vor Ort tätig sind) besteht im GewStG § 29, Zerlegungsmaßstab: Alle beteiligten Unternehmen die länger als 6 Monate vor Ort tätig sind, sind verpflichtet, anteilig (entsprechend der ausgezahlten Löhne und Gehälter an die vor-Ort Beschäftigten Personen) an die Gemeinde Gewerbesteuer zu zahlen. Die selbständige gewerbesteuerpflichtige Gesellschaft der VISPIRON hat ca. 15 Mitarbeiter, daher wird sie mit der überwiegenden Zahl ihrer Mitarbeiter in der Bauphase vor Ort tätig sein und dementsprechend von ihren Gewinnen einen großen Anteil an Gewerbesteuer vor Ort zahlen.

Nach unseren Berechnungen ist während der Bauphase mit Gewerbesteuereinnahmen von ca. 1 Mio. EUR zu rechnen.

Zusätzlich wird es für die Hotel- und Gastronomiebranche Einnahmen geben, die der Gemeinde zu Gute kommen. Über die zwei Jährige Bauphase wird es mit Hotelbuchungen und Gastronomieeinnahmen im Volumen von ca. 1 Mio. EUR gerechnet.

Betriebsphase:

Für die Betriebsphase ist nicht die Anzahl der Beschäftigten entscheidend, sondern der Ort der Betriebsstätte. §4 des GewStG besagt: Die Gewerbesteuer ist in der Gemeinde zu zahlen, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird. Nachdem das Turbinenhaus des PSW Johanneszeche in Lam stehen wird, wird die Gewerbesteuer zu 100 Prozent der Gemeinde Lam zufallen.

Da in den ersten fünf Betriebsjahren eine erhöhte Abschreibung der Investition vorliegt, wird as ab dem sechsten Betriebsjahr mit Steuereinnahmen zu rechnen sein. Diese betragen nach den derzeitigen Berechnungen ca. 0,55 Mio. EUR/Jahr.