Der Bau der Wasserbecken muss strengen Abnahmekriterien, die auch eventuelle Undichtigkeiten prüfen, stand halten. Die Becken werden für eine Betriebsdauer von rund 100 Jahren ausgelegt, dementsprechend robust und stabil sind sie.Erst die erfolgreiche Abnahme erlaubt die Inbetriebnahme. In der Betriebsphase muss ein Pumpspeicherkraftwerk genauso wie andere Energiekraftwerke gewartet werden. Unter Einhaltung ordnungsgemäßer Wartungsintervalle sollte eine Undichtigkeit nicht vorkommen. Sollte dies doch der Fall sein, hat es für den Betreiber Konsequenzen, denn er ist gezwungen den Betrieb für diese Phase einzustellen, um die Dichtheit wieder herzustellen. Der Betreiber sollte aus eigenem Interesse dafür sorgen, dass ein Becken nicht undicht wird.  Ein undichtes Wasserbecken hat unabhängig davon zunächst keine Auswirkungen für die Umwelt, da es sich um Wasser handelt. Sollte die Undichtigkeit nicht zeitnah behoben werden, können größere Undichtigkeiten entstehen und die Substanz des Beckens gefährden. Dies würde sicherlich dazu führen, dass beide Becken geleert werden und die Anlage bis zur Fehlerbeseitigung stillgelegt wird.