Genehmigungsstand

BETEILIGUNG DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

Uns ist eine dialogorientierte Bürgerbeteiligung wichtig. Obwohl ein von uns beauftragtes Gutachten bei der Rechtsanwaltskanzlei Heussen ein Raumordnungsverfahren für das PSW Johanneszeche für nicht zwingend erforderlich erklärt, akzeptieren wir die Entscheidung bzw. den Wunsch des Landrats und der Regierung der Oberpfalz, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen.

Zwischen August und September 2014 soll der gesetzlich vorgeschriebene „Scoping-Termin“ stattfinden. Hierbei handelt es sich um ein Treffen von Vertretern verschiedener Behörden mit den nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbänden und Experten, in dem die Auswirkung des Projektes  auf die Umwelt untersucht wird.

Hintergrund: Im Planungsprozess sind Untersuchungen über die Auswirkung des Projektes auf die Umwelt vorgeschrieben. Diese Auswirkungen werden in dem Umweltbericht oder Umweltprüfungen beschrieben. Damit der Ablauf möglichst effektiv durchgeführt werden kann, wird zuvor im sogenannten „Scoping“ (auf Deutsch Studie zur Festlegung des Untersuchungsrahmens) der Untersuchungsraum (räumlich) und Untersuchungstiefe (inhaltlich) festgelegt.

Das Scoping ist nach EU-Richtlinie seit 1997 gesetzlich vorgeschrieben und in Deutschland in § 4 BauGB, § 5 UVPG und im Bundesnaturschutzgesetz geregelt.